Eröffnung eines Geschäfts in Polen
Bürger aus Ländern, die der Europäischen Union angehören, können sich zu den gleichen Bedingungen wie Polen in Polen niederlassen. Anders sieht es aus, wenn das Unternehmen einen Einwohner eines anderen Landes gründen möchte. Der Rechtsakt, der die Gründung eines Unternehmens in Polen regelt, ist das Gesetz vom 6. März 2018 über die Regeln der Teilnahme ausländischer Geschäftsleute am wirtschaftlichen Handel auf dem Territorium Polens. Nach art. 4 Par. 1 und 2 des genannten Gesetzes können Ausländer, die nicht aus Ländern der Europäischen Union stammen, in Polen ein eigenes Unternehmen gründen, sofern
- eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis haben,
- eine EU-Aufenthaltserlaubnis für einen langfristig Aufenthaltsberechtigten haben
- Besitz einer zeitlich befristeten Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums an der Universität
- mit einem in Polen wohnhaften polnischen Staatsbürger verheiratet sein.
Diese Personen können eine Firma aufgrund eines Eintrags im Unternehmensregister registrieren. Zu den Personen, die das Recht haben, ein eigenes Unternehmen in Polen zu gründen, zählen auch Ausländer, die Flüchtlingsstatus haben und subsidiären Schutz genießen, vorübergehenden Schutz genießen oder eine Genehmigung für einen geduldeten Aufenthalt haben. Sie müssen auch eine polnische Karte haben. Die einzige Ausnahme, die es dem Ausländer erlaubt, mit einem vorübergehenden Aufenthalt zu arbeiten, besteht darin, die Erlaubnis zu erteilen, das zuvor in Polen gegründete Unternehmen auf der Grundlage eines Eintrags in das zentrale Register und die Geschäftsinformationen auf einen Blick (CEIDG) weiterzuführen.
Um das gesamte Verfahren zu erleichtern, kann ein Ausländer eine EU-Aufenthaltserlaubnis für einen langfristig Aufenthaltsberechtigten beantragen. Voraussetzung ist ein fünfjähriger ununterbrochener Aufenthalt eines Ausländers in Polen. Dieser Zeitraum umfasst sowohl den Aufenthalt in Polen als auch in anderen EU-Ländern. Die befristete Aufenthaltserlaubnis in Polen wird für höchstens drei Jahre erteilt. Obwohl die erforderliche Dauer von 5 Jahren die Zeit eines ununterbrochenen Aufenthalts ist, bedeutet dies nicht, dass ein Ausländer zu diesem Zeitpunkt nicht in sein Land reisen kann. Eine solche Reise darf jedoch nicht länger als 6 Monate dauern, und alle Reisen nach dem Aufsummieren dürfen 10 Monate nicht überschreiten. Es empfiehlt sich, diese Option in Betracht zu ziehen, wenn Sie langfristig den Status eines EU-Gebietsansässigen erwerben und eine Genehmigung für die Gründung eines Unternehmens in Polen beantragen möchten.
Was die Form der Tätigkeit angeht, kann ein Ausländer ohne weitere Anforderungen eine Kommanditgesellschaft, eine Kommanditgesellschaft auf Aktienbasis, eine Aktiengesellschaft und eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit o.o. Ein ausländischer Unionsbürger kann auch durch den Erwerb von Anteilen oder Anteilen an einem polnischen Unternehmen Partner werden und Teil einer repräsentativen Körperschaft sein. In einem solchen Fall kann ein Arbeitsvertrag mit ihm geschlossen werden oder beispielsweise ein Mandatsvertrag, auf dessen Grundlage der Ausländer eine Vergütung erhält.
Eine sehr beliebte Form der Tätigkeit bei Ausländern ist das Unternehmen von o.o. über das Internet eingerichtet. Sie benötigen keine PESEL-Nummer oder notarielle Urkunde, um sie zu registrieren. Nachdem Sie sich auf der Website des Justizministeriums angemeldet haben, werden die für die Gründung des Unternehmens erforderlichen Dokumente angezeigt. Wir erhalten dann einen Eintrag in das nationale Gerichtsregister und die Daten der neuen Gesellschaft werden in das REGON-Register und das nationale Steuerzahlerregister übertragen. Sowohl die NIP-Nummer als auch die REGON-Nummer werden automatisch zugewiesen.