Kauf von Immobilien in Polen
Jede Person (Pole und Ausländerin), die in Polen eine Immobilie erwerben möchte, muss die Notwendigkeit eines bestimmten Verfahrens berücksichtigen.
Nachdem Sie die perfekte Wohnung, das perfekte Haus oder Grundstück gefunden haben, sollten Sie deren rechtlichen Status und mögliche Schulden überprüfen. Zu diesem Zweck müssen Sie die Nummer des Grund- und Hypothekenregisters einer bestimmten Immobilie kennen. Derzeit verfügt die Website des Finanzministeriums über eine allgemein verfügbare Suchmaschine für Grundstücke und Hypothekenregister, mit deren Hilfe wir leicht Informationen über den rechtlichen Status einer bestimmten Immobilie erhalten können. Zusätzlich zu den Grundbuch- und Hypothekenregistern muss (bei einem Haus oder einer Wohnung) überprüft werden, ob sich an der Adresse keine registrierte Person befindet und ob alle Verwaltungsgebühren (z. B. Miete) vom vorherigen Eigentümer getragen wurden.
Nach der Auswahl der Immobilie und der Überprüfung ihrer Rechtsform ist es notwendig, eine vorläufige Vereinbarung abzuschließen – ein Verkaufsversprechen (geben Sie im Vertrag an, um welchen Betrag sich der Verkäufer zum Verkauf des Grundstücks und den Käufer zum Kauf verpflichtet, den Zeitpunkt, zu dem der endgültige Vertrag abgeschlossen werden soll, den Tag, zu dem der Verkäufer verpflichtet ist das Eigentum, den technischen Zustand des Eigentums und alle Reparaturen, zu denen der Verkäufer verpflichtet ist, zu verlassen). Der Vorvertrag kann in Form eines Zivilrechtsvertrags geschlossen werden. Zur Sicherheit der Parteien besteht eine bessere Lösung darin, einen Vertrag in Form einer notariellen Urkunde zu schließen. Es ist jedoch mit der Notwendigkeit verbunden, das so genannte zu bezahlen Notargebühr. Obwohl die polnischen Vorschriften nicht eindeutig angeben, auf welcher Seite des Vertrages die Kosten für den Kauf von Immobilien in Rechnung gestellt werden, wird davon ausgegangen, dass diese Kosten vom Käufer getragen werden. Der Abschluss eines Vorvertrages ist auch mit der Notwendigkeit verbunden, eine Vorauszahlung oder Anzahlung für den Kauf von Immobilien zu leisten. Bitte beachten Sie, dass die Vorauszahlung zurückerstattet wird und die Anzahlung nicht zurückerstattet wird.
Die Zeit zwischen dem Abschluss des Vorvertrages und dem endgültigen Vertrag ist der Zeitpunkt, zu dem die Parteien ihre Verpflichtungen erfüllen müssen. Der Verkäufer sollte zu diesem Zeitpunkt Reparaturen vornehmen, Upgrades, die er im Vorvertrag vorgenommen hat, und das Objekt an dem angegebenen Datum verlassen. Der Käufer sollte sich jedoch Finanzierungsquellen für den Erwerb von Immobilien beschaffen – z. B. Kredit.
Der Kauf von Immobilien wird in Form einer notariellen Urkunde unter der Bedingung der Nichtigkeit abgeschlossen. Beim Kauf einer Immobilie entstehen Kosten. Neben dem an den Verkäufer geschuldeten Betrag für die Immobilie trägt der Käufer die Kosten der Notargebühr, zivilrechtliche Steuer in Höhe von 2% des Wertes der Immobilie (diese Steuer gibt es nicht, falls Immobilien vom Primärmarkt direkt vom Projektentwickler gekauft werden) und Gebühren für die Änderung des Buchs registrieren.
Denken Sie nach Abschluss des Kaufs daran, das zuständige Amt der Stadt oder Gmina über den Kauf der Immobilie zu informieren (zur Zahlung der Grundsteuer). Informieren Sie auch das Kraftwerk, das Gaskraftwerk, das städtische Kraftwerk – im Fall von Wohnungen, einer Gemeinde oder einer Wohngemeinschaft.
Fragen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien in Polen unterliegen den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches.