Gesetzlicher Vertreter eines ausländischen Unternehmens in Polen
Sind Sie gesetzlicher Vertreter eines ausländischen Auftragnehmers in Polen? Herzlichen Glückwunsch, dies ist eine große Auszeichnung – Sie befinden sich in einem Personenkreis, dem Ihr Arbeitgeber am meisten vertraut. Wie bei den Auszeichnungen geht jedoch auch bei den Erfolgen eine große Verantwortung mit großen Erfolgen einher. In Ihrem Fall müssen Sie das in Polen geltende Recht kennen. Lassen Sie mich Ihnen helfen, einige Informationen zusammenzufassen, die möglicherweise in Zukunft für Sie unverzichtbar sein werden. Alles in Bezug auf die rechtlichen Aspekte Ihrer neuen Position.
Wofür ist der Anwalt bestellt?
Der Oberste Gerichtshof sagt, dass „eine Person berechtigt, die Niederlassung einer ausländischen Gesellschaft zu vertreten, die [diese Person] haben auf diesen Zweig durch die Dateneingabe abgedeckt
KRS., Vollmacht erteilen, die ausländischen Unternehmer in Fällen von Ansprüchen auf den Betrieb dieser Einrichtung mit Bezug zu ersetzen „Das bedeutet, dass Sie berechtigt sind, unter anderem auf Verträge im Namen seines Arbeitgebers zu schließen, ihn in offiziellen Angelegenheiten vertreten und auch in gerichtlichen Fällen.
Ernennen Sie einen Proxy in erster Linie auf die Verbesserung der Umsetzungsfragen Unternehmer richtet, während eine gewisse Autonomie beibehalten, die bei der Vermeidung der Notwendigkeit in das Heimatland der Unternehmer zurückzukehren besteht, urzędowo- die Durchführung bestimmter Rechtsprozesse. Vor allem durch den Unternehmer die Bestellung eines Bevollmächtigten ist es, die Interessen des Rechtsanwalts zum Schutz przedsiębiorcy- sichere wirksame Umsetzung der oben genannten Verfahren garantieren. Darüber hinaus ist der Stimmrechtsvertreter in gewissem Umfang verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen des Landes zu kennen, in dem die Vollmacht ausgeübt wird.
Zivilgesetzbuch und Vollmacht
Die grundlegende Quelle für den Erhalt des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind Rechtsakte, die die Vollmacht vollständig definieren.
Das Bürgerliche Gesetzbuch definiert klar, dass ein Anwalt nur eine natürliche Person sein darf, dh eine Person, die zumindest eine eingeschränkte Rechtsfähigkeit besitzt. Da ścisłości- Menschen im Alter von 13 bis 18 sind częściową- ograniczoną- Rechtsfähigkeit und Erwachsene, die volle Rechtsfähigkeit hat.
Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht vor, dass die Vollmacht gültig ist, wenn es durch pisemną- mündliche Vollmacht etabliert wird von jeder Exekutivbehörde, in diesem Fall die polnischen Behörden administracyjne- Gesetzes wird nicht erkannt.
Es gibt verschiedene Arten von Vollmachten:
– allgemein
– Genehmigung – Berechtigung zur Ausführung bestimmter Tätigkeiten
– spezifisch – bezüglich eines bestimmten Rechtsgeschäfts.
Eine Vollmacht ist jedoch nicht unwiderruflich. Wie jede Rechtsform verliert auch die Vollmacht unter Umständen an Wert. Einer dieser Umstände ist der Tod einer der Personen, die über diese Vollmacht verfügen. Die Liquidation einer juristischen Person ist identisch mit dem Fall, dass eine der Vertragsparteien, deren Vollmacht abgeschlossen wurde, verstirbt. Denken Sie daran, dass Sie die Proxy-Funktion auch selbst deaktivieren können.