Ehe mit einem Ausländer. Im Ausland heiraten. Anerkennung der Scheidung
Mit den laufenden Migrationsprozessen und dem Phänomen der Globalisierung, die beide seit Jahrzehnten rasant zunehmen, sind die Beziehungen zwischen Menschen unterschiedlicher Nationalitäten, kultureller und ethnischer Herkunft spürbar in Kraft getreten. Durch den einfachen Zugang zu den weltweit immer beliebter werdenden Internetdiensten scheinen sich viele der weltweit beobachteten sozialen und moralischen Barrieren erheblich verändert zu haben und sind oft sogar ganz verschwunden. Besonders im Zusammenhang mit neuen romantischen Bekanntschaften. Kein Wunder also, dass unter solchen Bedingungen ein Phänomen aufkam, bei dem Ehen zwischen Menschen mit unterschiedlichem Hintergrund und unterschiedlicher Nationalität zunahmen, was häufig zu rechtlichen Problemen und viel Verwirrung führte. Für potenzielle Ehepartner verschiedener Nationalitäten ist es sehr wichtig, sich der Probleme bewusst zu sein, die sie möglicherweise erwarten. Daher sind sie gut beraten, sich vor der Formalisierung ihrer Anleihen an einen Rechtsbeistand zu wenden und sich nach potenziellen Risikofaktoren zu erkundigen.
Heirat mit einem Ausländer auf dem Territorium Polens
Die grundlegende Regulierungsbehörde für die Institution der Ehe im polnischen Rechtssystem ist der Familien- und Vormundschaftskodex. Es sei jedoch daran erinnert, dass, wenn ein polnischer Staatsbürger beabsichtigt, einen Ausländer im Hoheitsgebiet der Republik Polen oder im Ausland zu heiraten, möglicherweise andere Bestimmungen von Rechtsakten zu berücksichtigen sind. Zweifellos ist es immer ratsam, jedes Mal, wenn über eine Ehe mit einem Ausländer oder einem Landsmann nachgedacht wird, die positiven und negativen Auswirkungen einer solchen Gewerkschaft zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang sieht das Gesetz über das internationale Privatrecht vom 4. Februar 2011 vor, dass die Möglichkeit, eine Person mit einer anderen Staatsangehörigkeit zu heiraten, für jede Person durch das zum Zeitpunkt des Abschlusses der Eheschließung geltende nationale Recht bestimmt wird. Daher müssen die Fähigkeit zur Eheschließung sowie alle Hindernisse, die die Formalisierung einer solchen beabsichtigten Gewerkschaft ausschließen könnten, gemäß den Gesetzen des Staates beurteilt werden, der die Staatsangehörigkeit des künftigen Ehegatten bestimmt. Das internationale Privatrecht gibt auch eine Antwort auf die Frage, welche Rechtsrichtlinie zu berücksichtigen ist, wenn die beabsichtigte mehr als eine Staatsangehörigkeit hat. In solchen Fällen wird allgemein beobachtet, dass für eine solche Person das Recht des Landes befolgt werden sollte, mit dem sie am engsten oder engsten verbunden ist. Wenn es jedoch unmöglich ist, das oben Genannte eindeutig zu bestimmen, oder wenn der beabsichtigte keine Staatsbürgerschaft besitzt, sieht das internationale Privatrecht vor, dass die gesetzlichen Bestimmungen des Landes seines ständigen oder gewöhnlichen Aufenthalts anzuwenden sind. Es sei daran erinnert, dass man sich in unserer vielfältigen Welt täglich mit völlig unterschiedlichen kulturellen Erben und Mitgliedern von Gemeinschaften mit oft widersprüchlichen Wertesystemen befasst. Daher gibt es keine universellen und global verbindlichen Vorschriften, die die Zulässigkeit der Ehe bestimmen. Die internen Rechtssysteme der Staaten können verschiedene positive und negative Voraussetzungen für die Eheschließung festlegen, und selbst wenn sie zusammenfallen, können sie auf etwas andere Weise geregelt werden, was eine viel umfassendere Analyse der Rechtsakte eines bestimmten Landes erfordert. Allein aus diesem Grund ist es immer ratsam und umsichtig, die möglichen Unterschiede genau zu bestimmen. Die Beurteilung, ob eine bestimmte Person in der Lage ist, eine Ehe einzugehen, umfasst in der Regel die Bestimmung ihres Alters, ihrer Rechtsfähigkeit, ihres psychischen Gesundheitszustands, ihres Familienstands und einer möglichen Verwandtschaft mit der beabsichtigten Person. Um eine Ehe einzugehen, muss das gesetzlich vorgeschriebene Formular ausgefüllt werden. Gemäß der im internationalen Privatrecht festgelegten Regel muss die Ehe in Übereinstimmung mit den Regeln und der Rechtsordnung des Landes geschlossen werden, in dem sie geschlossen wird. Daher muss der Abschluss einer Ehe im Hoheitsgebiet der Republik Polen unabhängig von der tatsächlichen Staatsbürgerschaft der Personen, deren Ehe formalisiert werden soll, die in den Bestimmungen des Familien- und Vormundschaftsgesetzbuchs festgelegte Form annehmen. Die analysierte Form der Ehe umfasst unter anderem folgende Umstände:
- Die Art und Weise, in der die Absichtserklärung abgegeben wird
- Die Teilnahme und Anforderungen an Zeugen
- Die Möglichkeit, eine relevante Erklärung über einen Proxy abzugeben
- Die Anwesenheit des Leiters des Standesamtes (oder eines anderen bevollmächtigten Angestellten des Standesamtes in seiner Abwesenheit) oder eines ordinierten Priesters
Die Absicht, eine Ehe mit einem Ausländer einzugehen, erfordert die Vorlage bestimmter Dokumente, die im Gesetz über Personenstandsaufzeichnungen vom 28. November 2014 festgelegt sind. Dazu gehören:
- Die beabsichtigte Zusicherung, dass es keine rechtlichen Hindernisse für die Ehe gibt
- Eine beglaubigte Kopie seiner Geburtsurkunde und im Falle einer früheren Ehe: eine beglaubigte Kopie einer Heiratsurkunde mit einem Hinweis auf ihre Beendigung, Nichtigerklärung oder Nichtexistenzerklärung mit einem Dokument, das ihre Beendigung bestätigt. Nichtigerklärung und Nichtexistenznachweise sollten ebenfalls eingereicht werden.
- Ein Dokument, das bestätigt, dass es im Lichte des Gesetzes, dem er / sie unterliegt, keine rechtlichen Hindernisse für ihn / sie gibt, eine Ehe einzugehen. Um dieses Dokument zu erhalten, sollte sich der Beauftragte an die Botschaft oder ein Konsulat seines Landes wenden, um die relevanten Informationen über das in solchen Fällen angewandte angemessene Verfahren zu erhalten. Das Verfahren kann sich leider als schwierig oder sogar unmöglich herausstellen, da es eine Reihe von Ländern gibt, die solche rechtsverbindlichen Zertifikate nicht ausstellen. In solchen Fällen kann es erforderlich sein, eine diplomatische Vertretung zu ersuchen, um schriftlich zu bestätigen, dass es unmöglich ist, diese Dokumente zu erhalten.
Angesichts von Umständen, die bei der Beantragung einer schriftlichen Bescheinigung schwer zu überwinden sind und die bestätigen, dass es keine rechtlichen Hindernisse für die Eheschließung gibt, sieht das Gesetz über Personenstandsaufzeichnungen vor, dass das Gericht nach Einreichung eines geeigneten Antrags durch einen Ausländer freigeben kann ihn / sie von dieser Anforderung. Die Entscheidung darüber basiert auf den Informationen, dass die betreffende Botschaft oder das betreffende Konsulat nicht befugt ist, ein solches Dokument auszustellen. Wenn eine solche Ausnahme gilt, wird der Gerichtshof selbst feststellen, ob der Ausländer im Lichte des anwendbaren Rechts die Voraussetzungen für den Abschluss einer Ehe erfüllt und ob für ihn keine rechtlichen Hindernisse bestehen. Jedes von einem Ausländer in solchen Fällen eingereichte Dokument muss von einer autorisierten Person in die polnische Sprache übersetzt werden. Es gibt eine offiziell genehmigte Liste zertifizierter Übersetzer, die beim polnischen Justizministerium aufbewahrt wird. Alternativ könnten solche Übersetzungen von einem vom Europäischen Rat genehmigten Übersetzer oder von einem Konsul selbst durchgeführt werden. Wenn ein Ausländer oder sein Zeuge nicht auf Polnisch kommuniziert oder dies schwierig findet, sieht das Gesetz vor, dass die Unterstützung eines zertifizierten Übersetzers während der Trauung im Standesamt angefordert wird. Alle oben genannten Verfahren und Anforderungen gelten auch für das Szenario, in dem sowohl Braut als auch Bräutigam ausländischer Herkunft sind. Jede Person, die beabsichtigt, entweder mit einem polnischen Staatsbürger oder in Polen zu heiraten, muss berücksichtigen, dass die Umstände an verschiedenen Orten geringfügig oder erheblich variieren können. Daher ist eine sorgfältige und detaillierte Analyse im Voraus ratsam, um Pannen und Probleme einzigartiger und vielfältiger Art zu vermeiden.
Heiraten im Ausland: Angaben zu einem polnischen Staatsangehörigen
In der Realität der heutigen Welt ist es nicht selten, dass neue Bekanntschaften weit weg von zu Hause gemacht werden und mehr Menschen als je zuvor regelmäßig Grenzen überschreiten. Daher stellt sich die wichtige Frage, welche Formalitäten von einem polnischen Staatsangehörigen zu erledigen sind, der im Ausland heiraten möchte, unabhängig davon, ob es sich um einen polnischen Staatsangehörigen oder eine Person ausländischer Herkunft handelt. In beiden Fällen ist es von größter Bedeutung, eine Bescheinigung zu erhalten, aus der hervorgeht, dass angesichts der Bestimmungen des polnischen Rechts keine rechtlichen Hindernisse bestehen. Wenn eine solche Person ein polnischer Staatsangehöriger ist, der derzeit außerhalb des Hoheitsgebiets Polens wohnt, kann sie ein solches Dokument bei der polnischen Botschaft oder dem polnischen Konsulat erhalten. Die Gültigkeit dieses Dokuments beträgt normalerweise nur 6 Monate.
Um sich dafür zu bewerben, sollte der Antragsteller Folgendes einreichen:
- Offizielle Identitätsbestätigung. Dies ist meistens entweder ein Reisepass oder ein Personalausweis des Antragstellers
- Schriftliche Erklärung, in der das Fehlen vorhandener Umstände bestätigt wird, die die vorgeschlagene Ehe verbieten würden
- Offizieller Nachweis des aktuellen Familienstands des Antragstellers
Wenn die Bescheinigung von einem Konsul ausgestellt werden soll, muss eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde des Antragstellers vorgelegt werden. Und im Falle der früheren Ehe des Antragstellers eine Kopie seiner Heiratsurkunde sowie ein Dokument, das die Beendigung bestätigt. Es ist auch möglich, dass das Recht des Staates, in dem die Ehe geschlossen werden soll, einige andere zusätzliche Dokumente erfordert, so dass es sinnvoll und umsichtig ist, dies vorher zu überprüfen.
Registrierung eines Ehevertrags im Ausland:
Wenn Sie im Ausland verheiratet waren, ist es ratsam, Ihre Ehe auch beim Standesamt in Polen anzumelden. In Zukunft kann sich dies als nützlich und oft notwendig erweisen, wenn Sie beabsichtigen, Ihr Leben auf dem Territorium Polens zu führen. Das Gesetz über Personenstandsregister legt verschiedene Verfahren fest, mit denen Sie Ihre Ehe hier registrieren können. In erster Linie erkennt es die Situation an, in der die Ehe in einem Land ohne Registrierungsmodus für den Zivilstatus stattgefunden hat. In diesem Fall wird von Ihnen erwartet, dass Sie ein von einem Vertreter des betreffenden ausländischen Unternehmens ausgestelltes und unterzeichnetes Dokument einreichen, das bestätigt, dass Ihre Ehe tatsächlich dort stattgefunden hat, und es dem Leiter des polnischen Standesamtes vorlegen. Ein anderes Verfahren bietet die Möglichkeit, Ihre Ehe durch Transkription Ihres von einer ausländischen Einrichtung ausgestellten Zivilstandsdokuments zu registrieren, das die Registrierung Ihrer Ehe und die Tatsache bestätigt, dass dieses Dokument in das ausländische Zivilstandsregister eingetragen wurde. Eine andere zulässige Registrierungsmethode ist die Rekonstruktion eines im Ausland ausgestellten Zivilstandsdokuments, wenn die Erlangung seiner Kopie sehr schwierig oder unmöglich ist. Eine solche Rekonstruktion basiert auf einem Dokument, das bestätigt, dass das betreffende Ereignis, das die Registrierung rechtfertigt, im Ausland stattgefunden hat. Es ist jedoch zu beachten, dass es möglicherweise nicht immer möglich ist, eine im Ausland geschlossene Ehe zu registrieren, selbst wenn alle erforderlichen Verfahren erfüllt sind und korrekte Antragsformulare und -dokumente eingereicht wurden. Der Leiter des polnischen Standesamtes wird es nicht registrieren, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass es gegen die Grundprinzipien der polnischen Rechtsordnung verstoßen würde.
Anerkennung einer Scheidung:
Angesichts der Vielzahl von Faktoren, die sich auf die Qualität des Ehelebens auswirken, und verschiedener Ereignisse, die zum Ende einer Ehe zwischen zwei Personen führen können, muss zwangsläufig die Wahrscheinlichkeit einer Scheidung berücksichtigt werden. Das Verfahren für die Anerkennung einer ausländischen Scheidung, die im Ausland außerhalb Polens erlangt wurde, hängt von dem Datum ab, an dem sie gewährt wurde, und von dem Land, aus dem sie stammt. Der Beitritt Polens zur Europäischen Union bedeutete, dass eine Scheidung in einem der Mitgliedstaaten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates kein besonderes Verfahren für ihre Anerkennung erfordert. Es muss nur offiziell beim polnischen Standesamt registriert werden. (Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die EU-Bestimmungen zu Scheidung und Trennung in Dänemark nicht gelten.) Ein ähnliches Verfahren gilt für Scheidungen, die nach dem 1. Juli 2009 in Ländern außerhalb der Europäischen Union durchgeführt wurden. Scheidungen vor Gerichten der EU-Mitgliedstaaten müssen in Polen im Rahmen eines Verfahrens vor einem Landgericht anerkannt werden, als die Scheidung vor dem 1. Mai 2004 bewilligt wurde Die gleiche Regel gilt für Scheidungen, die von Gerichten außerhalb der Europäischen Union vor dem 1. Juli 2009 gewährt wurden. Unabhängig davon, welches der oben genannten Verfahren für die Anerkennung einer Scheidung außerhalb Polens in Polen vorgesehen ist, müssen jedes Mal die entsprechenden Antragsformulare und -dokumente zusammen mit ihrer autorisierten Übersetzung und den nominalen Gebühren eingereicht werden. Die Betrachtung einer Ehe mit einer Person im Ausland oder einer ausländischen Herkunft erfordert zweifellos die Erledigung einer Reihe von Formalitäten, von denen viele für einen Laien komplex, anmaßend und zeitaufwändig sind. Gleiches gilt für die Situation, in der die Beendigung der Ehe die einzige verbleibende Option zu sein scheint. Oft übersteigen die Kosten für die eigene Lösung des Problems den Preis einer Schutzgebühr eines erfahrenen Anwalts, der mit den Formalitäten und Komplexitäten des polnischen Rechtssystems vertraut ist. Sollten Sie sich in einer solchen Situation befinden, zögern Sie nicht, sich an unsere Kammern zu wenden, und wir werden Sie gerne und kompetent unterstützen.