Polnisches Gesellschaftsrecht
Polnisches Gesellschaftsrecht
Das polnische Gesellschaftsrecht umfasst sowohl Wirtschaftsformen, bei denen es sich um eine freie Vereinbarung zwischen Partnern handelt, als auch um juristische Personen mit einer umfassenden Organisationsstruktur, die Immobilienkomponenten von hohem Wert erfassen. Die Typologie polnischer Unternehmen basiert auf zwei Kriterien. Die erste und allgemeinste Abteilung unterscheidet Zivilgesellschaften und Handelsgesellschaften. In der Gruppe der Zivilrechtsgesellschaften gibt es nur eine Form, die sich von der anderen Rechtsgrundlage unterscheidet und eine Zivilpartnerschaft ist. Alle anderen Organisationsformen sind in Handelsrechtsgesellschaften enthalten. Das zweite Kriterium bezieht sich auf die materielle Basis ihrer Gründung. Daher unterscheiden wir zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften.
Unterschiede zwischen einer Partnerschafts- und Kapitalgesellschaft
Partnerschaften sind Organisationseinheiten ohne Rechtspersönlichkeit. Trotzdem nehmen sie an Rechtsgeschäften teil, die aufgrund ihrer Rechtsfähigkeit durch Sondergesetze gewährt werden. Sie haben unter anderem Rechtsfähigkeit, das Recht, Immobilien zu erwerben und zu verkaufen, sowie Verbindlichkeiten einzugehen. Anteilseigner, die sich einer Partnerschaft anschließen, sind grundsätzlich für ihre Verbindlichkeiten mit ihrem gesamten Vermögen verantwortlich, obwohl diese Regel in Bezug auf einzelne Arten von Unternehmen bestimmten Beschränkungen unterliegt. Die Verantwortung in dieser Art von Unternehmen ist daher gemeinschaftlicher Natur und, wie der Name schon sagt, persönlich, da die Mittel zur Zufriedenheit der Gläubiger aus dem eigenen Vermögen der Aktionäre stammen. Um eine Partnerschaft aufzubauen, sind mindestens zwei Entitäten erforderlich, und persönliche Depots sind nicht umwandelbar.
Es ist nicht schwer zu erraten, dass Kapitalgesellschaften hauptsächlich auf angesammeltem Kapital basieren. Dies sind auch mehr formale Strukturen, diese Einheiten verfügen über Rechtspersönlichkeit, und Gremien, die außerhalb vertreten werden sollen, können von Dritten gebildet werden. Es gibt hier keine persönliche Komponente, da bei der zuvor beschriebenen Gruppe die Partner das Unternehmen nicht vertreten, und die Koordination von Lagern ist möglich, da dem Unternehmen Priorität eingeräumt wird, wirtschaftliche Komponenten zu haben. Kapitalgesellschaften können einzeln geführt werden, es ist nicht notwendig, eine Kooperation zwischen zwei Unternehmen einzugehen. Die Art der Haftung ist ebenfalls unterschiedlich, da die dem Unternehmen beitretenden Partner für ihre Verpflichtungen haftbar sind, und zwar nur bis zur Höhe des geleisteten Beitrags, und der Gläubiger ist nicht in der Lage, sein persönliches Eigentum auszuführen.
Arten von Unternehmen
Die einfachste Form im Hinblick auf die Formalisierung einer Partnerschaft ist eine Zivilpartnerschaft. Anspruch auf die Schaffung haben sowohl natürliche als auch juristische Personen. Im Rahmen des Beitrags können jedoch sowohl Vermögen als auch Arbeit, Dienstleistungen und Fähigkeiten eingebracht werden. Die Gesellschaft wird zum Zeitpunkt des Abschlusses einer Vereinbarung zwischen Partnern gegründet. Ein anderes Unternehmen aus der persönlichen Kategorie ist eine allgemeine Partnerschaft, die illusorisch einer zivilgesellschaftlichen Partnerschaft ähnelt, aber es gibt einige Aspekte, die sie deutlich unterscheiden. Erstens war die Rechtsgrundlage, die Frage einer General Partnership, im Code von Handelsunternehmen und nicht im Zivilgesetzbuch verankert. Darüber hinaus erfordert der Name einer General Partnership die Offenlegung des Namens, obwohl einer der Partner, und der schriftliche Abschluss des Vertrages unterliegt der Nichtigkeit und nicht nur der Ad-probation-Klausel – zu Beweiszwecken. Eine bestimmte Art von Partnerschaft ist ein Partnerunternehmen, das einem oder mehreren freiberuflichen Berufen dient. Ein besonderer Charakter manifestiert sich in der Verantwortung, da die Partner dieses Unternehmens nur für Tätigkeiten verantwortlich sind, die eng mit seinem Funktionieren verbunden sind, und sie übernehmen keine gegenseitige Verantwortung für ihre Handlungen im Zusammenhang mit der Ausübung eines freiberuflichen Berufs. Die größten Haftungsbeschränkungen aller Partnerschaften