Hochzeit in Polen Scheidung in (UK)
Hochzeit in Polen
Ein Ausländer, der in Polen eine Ehe eingehen möchte, muss beim zuständigen Standesamt folgende Unterlagen einreichen:
- einen Ausweis mit Foto;
- Geburtsurkunde mit offizieller Übersetzung, wenn die Tat in einer anderen Sprache als Polnisch verfaßt – die Liste der qualifizierten Übersetzer auf der Website des Ministeriums für Justiz oder den Seiten der Konsulate veröffentlicht wird;
- eine Bescheinigung des Herkunftslandes über die Heiratsfähigkeit sowie eine beglaubigte Übersetzung dieses Dokuments ins Polnische;
Für den Fall, dass ein Ausländer zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten bereits verheiratet war, muss er Folgendes vorlegen:
- gekürzte Kopie der Heiratsurkunde mit einem Hinweis auf Scheidung oder einer Kopie eines rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung der Scheidung. Wenn die Scheidung im Ausland stattgefunden hat, muss das Original der Entscheidung mit einer offiziellen Übersetzung eingereicht werden. Nach polnischem Recht muss das Urteil möglicherweise in Polen als wirksam erachtet werden. Dann muss eine rechtsverbindliche gerichtliche Anordnung beigefügt werden.
- eine gekürzte Kopie der Heiratsurkunde mit der Anmerkung zur Nichtigerklärung der Ehe oder eine Kopie der endgültigen gerichtlichen Entscheidung;
- gekürzte Kopie der Sterbeurkunde des Ehepartners (für Witwer und Witwen);
Es gibt Situationen, in denen das Herkunftsland keine Heiratsurkunde ausstellt und Sie ein Verfahren vor dem polnischen Bezirksgericht führen müssen. Es ist erforderlich, einen Antrag auf Befreiung von der Verpflichtung zur Einreichung eines Dokuments beim Standesamt zu stellen.
Scheidung in Großbritannien
Britische Gerichte zuständig sind Verfahren für die Scheidung führen, selbst wenn einer der Ehegatten im Vereinigten Königreich oder der Aufenthalt auf dem Territorium von mindestens ein Jahr vor der Einreichung für Scheidung seinen Wohnsitz hat. Die Frage der Staatsangehörigkeit der Ehegatten und des Ortes der Eheschließung bleibt unerheblich.
Es ist zu beachten, dass ein Scheidungsantrag erst ein Jahr nach der Eheschließung eingereicht werden kann. Voraussetzung für die Erlangung eines Scheidungsurteils ist der Nachweis, dass die Ehe gescheitert ist. Die Gründe für die Verteilung sind:
- Verrat eines Ehepartners;
- unvernünftiges Verhalten des Ehepartners;
- Aufgabe für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren;
- zweijährige Trennung und Zustimmung beider Parteien zur Scheidung;
- Trennung für fünf Jahre (Zustimmung der anderen Partei zur Scheidung ist nicht erforderlich).
Wenn die Ehegatten Kinder unter 16 Jahren haben, oder unter 18 Jahren, wenn noch in der Ausbildung wird auch notwendig sein, das Gericht zu bestimmen, mit denen die Kinder leben und wie sie mit dem anderen Elternteil zu kommunizieren.
Nachdem er mit der Klage und der Durchführung von vorläufigen Richter serviert wird, ist eine Vorabentscheidung über die Scheidung zu erteilen, wenn es, dass es die Scheidung sind Gründe für die Auffassung. Wenn zwischen den Parteien gibt es keinen Streit über Fragen im Zusammenhang mit minderjährigen Kindern und finanzielle Angelegenheiten, dass die Scheidung statt per Post erfolgen kann. Wenn der Richter entscheidet, dass dies erforderlich ist, kann er die Parteien vor Gericht stellen, um die Zweifel zu klären.
Die letzte Phase des Scheidungsverfahrens besteht darin, dass das Gericht eine gültige und endgültige Scheidungsentscheidung trifft. Nach Erhalt dieses Dokuments hören die Parteien auf zu heiraten und können eine andere Beziehung eingehen.