Register der Niederlassung des Unternehmens in Polen
Polen ist nicht mehr nur ein wenig bekannter Punkt auf der Landkarte Europas, sondern wird zunehmend als attraktiver Wirtschaftsstandort anerkannt. Dies wird durch die Mitgliedschaft in der Europäischen Union sowie die Entwicklung der Infrastruktur und der allgemein verständlichen Technologie unterstützt. Daher ist es nicht verwunderlich, dass das Interesse ausländischer Unternehmen an der Gründung von Zweigniederlassungen in Polen zunimmt. Wenn Sie sich für die Eröffnung einer Niederlassung entscheiden, sollten Sie über ausreichende Kenntnisse des in Polen geltenden Rechts verfügen, um sich nicht unnötigen Kosten und rechtlichen Konsequenzen auszusetzen. Das Verfahren zur Errichtung einer Zweigniederlassung in Polen durch eine ausländische Einheit ist nicht für jedermann einheitlich. Das Gesetz über die unternehmerische Freiheit enthält für Unternehmen aus EU-Mitgliedstaaten völlig andere Anforderungen als für Unternehmen außerhalb der Union. Die Entscheidung, eine Zweigniederlassung außerhalb des Hauptsitzes zu betreiben, ist mutig. Erfordert verschiedene Arten von Entscheidungen. Daher sollte ein Ausländer einer spezialisierten Anwaltskanzlei Rechtsfragen anvertrauen, um keine Energie und Zeit zu verschwenden und sich über die in Polen geltenden Vorschriften zu informieren. Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unsere Anwaltskanzlei über ein entsprechend qualifiziertes Team von Anwälten verfügt, die bereit sind, jedem ausländischen Unternehmer die volle rechtliche Unterstützung zukommen zu lassen, der entschlossen ist, eine Niederlassung seiner Firma in Polen zu eröffnen. Die von unserer Anwaltskanzlei angebotene Unterstützung wird unseren Mandanten professionelles und notwendiges Wissen vermitteln, das die Eröffnung einer Niederlassung mit Erfolg garantiert. Unsere Erfahrung in unserer Anwaltskanzlei ermöglicht es uns, Beratungsleistungen im Bereich der entsprechenden Rechtsform anzubieten, die für das Unternehmen angemessen und geeignet sind. Die Zweigniederlassung als Unternehmensform unterliegt grundsätzlich nicht direkt dem polnischen Recht. Unsere Aufgabe ist es, unserem Kunden zu zeigen, in welcher Eigenschaft er eine Niederlassung in Polen unter Berücksichtigung der Vertretung und der Niederlassung leiten sollte. Ein Ausländer muss das polnische Recht nicht kennen, zumal es für einheimische Unternehmer oft fremd und kompliziert ist. Die Wahl der richtigen Form eines Zweiges, die allgemein verstanden wird, ist von großer Bedeutung für die zulässigen Tätigkeiten, die sie auf polnischem Boden ausübt. Durch die rechtliche Unterstützung unserer Rechtsanwaltskanzlei bei der Gründung einer Zweigniederlassung in Polen gewinnt der Ausländer das Vertrauen in eine gründliche Kenntnis der für diese Art der Geschäftstätigkeit geltenden rechtlichen Mechanismen. Das Gesetz ist eine Reihe von Regeln, Vorschriften und Verordnungen. Jede Entscheidung, insbesondere im Rahmen der Geschäftstätigkeit, ist mit mehreren unterschiedlichen Rechtsakten verbunden. Es reicht nicht aus, ein Thema des Gesetzes zu kennen, das für das jeweilige Thema relevant ist, und zwar genau durch das Prisma der Sammlung. Daher ist es häufig erforderlich, der Anwaltskanzlei zu helfen, um Zeit für eine detaillierte Kenntnis des Rechts in einem bestimmten Bereich zu sparen und sich vor allem vor unangenehmen Folgen zu schützen, die sich aus einer unvollständigen Kenntnis dieses Rechts ergeben. In Anbetracht der zusätzlichen Schwierigkeiten, die durch die Entwicklung unseres Unternehmens auf ausländischem Boden entstehen, haben wir beschlossen, unsere Bemühungen auf die Unterstützung von Ausländern zu konzentrieren. Ziel ist es, sie in kürzester Zeit zu befähigen, ohne unnötige Kosten für die Errichtung einer Zweigniederlassung gemäß ihren Plänen und Erwartungen zu verursachen. Wir laden Sie zur Zusammenarbeit ein, um der Gruppe der zufriedenen Mandanten unserer Anwaltskanzlei beizutreten.