Ein Antrag auf Scheidung und Unterhalt
Eine Klage für die Scheidung
Nach polnischem Recht findet die Scheidung statt, wenn die Ehe dauerhaft und vollständig zusammenbricht. Die Scheidung wird mit der Einreichung eines Scheidungsantrags durch einen der Ehegatten eingeleitet. Sehr oft hilft ein Fachanwalt (Anwalt oder Rechtsanwalt) bei der Erstellung eines Scheidungsantrags, der später den Kläger vor Gericht vertritt.
Ein Scheidungsantrag muss schriftlich eingereicht werden. Der Antrag muss den Antrag des Ehepartners auf Auflösung der Ehe enthalten. Der Antrag muss außerdem Informationen über die Umstände der Ehe sowie über die Ursachen und Umstände des Zusammenbruchs enthalten. Die Einreichung einer Petition ist mit der Zahlung einer Gebühr von 600,00 PLN verbunden. Die Klage wird in 3 Exemplaren eingereicht – eines für die Beklagte, das andere für den Kläger, das dritte verbleibt in den Akten des Gerichts.
Das polnische Gesetz bietet die Möglichkeit, eine Ehe auf zwei Arten zu beenden:
– ohne über Wein zu entscheiden,
– mit Entscheidung über die Schuld eines Ehegatten.
Eine Scheidung, ohne dass über Schuld entschieden wird, liegt vor, wenn die Ehepartner sich einig sind, dass die Ehe endgültig zusammenbricht und die andere Partei nicht schuldig sein will. Bei dieser Scheidungsart gibt es natürlich eine Gerichtsverhandlung, aber der gesamte Prozess ist von kurzer Dauer. Während der Studie werden Themen wie die Aufteilung des Eigentums oder die Betreuung von Kindern festgelegt. Natürlich können diese Fragen vor einer Gerichtsverhandlung ermittelt und auf Scheidung gestellt werden. Die Kosten einer Scheidung werden auf beiden Seiten aufgeteilt. Beide Parteien können Unterhalt für sich selbst oder für Kinder verlangen.
Die Scheidung mit Entscheidung über die Schuld eines Ehegatten ist ein langwieriger und kostspieliger Prozess. Es passiert, wenn eine Partei versucht, die andere für die Auflösung der Ehe verantwortlich zu machen. Diese Art der Scheidung ist Betrug, Alkoholismus oder körperliche oder psychische Gewalt. Das Gericht entscheidet anhand der Beweismittel, welche Partei für schuldig befunden wird. Bei dieser Art der Scheidung kann eine Person, die sich der Auflösung der Ehe schuldig gemacht hat, selbst bei finanziellen Problemen keinen Antrag auf Unterhalt bei der anderen Partei stellen.
Scheidung verursacht Kosten:
– Einreichung einer Scheidungsklage – 600,00 PLN
– Einreichung eines Antrags auf Aufteilung des Eigentums – 1.000,00 PLN
– Umweltgutachten über die Beziehung zwischen Eltern und Kindern – 1.000,00 PLN.
Außerdem die Kosten für Rechtsanwälte, Gebühren für Bewährungshelfer für Interviews usw.
Ein Anspruch auf Wartung
Das Problem des Unterhalts wird während der Scheidung geregelt. Es gibt jedoch Situationen, in denen die Partei, deren Unterhalt gewährt wurde, ihre Verpflichtungen nicht mehr erfüllt und keine Unterhaltszahlungen (für Kinder oder einen früheren Ehepartner) leistet. In einer solchen Situation sollten Sie beim Gericht einen Antrag auf Unterhaltszahlungen stellen. Bei minderjährigen Kindern wird der Unterhaltsanspruch von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten gestellt, der die Betreuung des Kindes durchführt. In einer solchen Forderung sollte der Betrag der Unterhaltsrückstände angegeben werden, das Datum, ab dem der Unterhaltsschuldner seinen Verpflichtungen zur Bestimmung des fälligen Zinsbetrags nicht nachkommt. Eine solche Forderung für Personen, die einen Antrag stellen, ist von den Gerichtsgebühren befreit.